Versicherungsschutz bei einem Unfall: Worauf Sie achten sollten

Ein Unfall ist immer eine stressige Situation – egal ob klein oder schwer. Neben Schreck und Unannehmlichkeiten kommen oft Fragen zur Versicherung: Wer zahlt was? Was muss ich beachten? Welche Rechte habe ich? Wer als Laie schon einmal einen Schaden gemeldet hat, weiß, dass falsches Verhalten den Versicherungsschutz gefährden oder zu finanziellen Nachteilen führen kann. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um sicher, korrekt und fair durch den Unfallprozess zu kommen.

Welche Versicherungen im Schadensfall greifen

In Deutschland ist mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Sie schützt andere Verkehrsteilnehmer, wenn Sie einen Unfall verursachen. Zusätzlich können Sie Ihr Auto durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung absichern.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie anderen zufügen – also an deren Fahrzeugen, Gebäuden oder Personen. Eigene Fahrzeuge oder Verletzungen deckt sie nicht ab.

Teilkaskoversicherung

Diese Versicherung springt ein, wenn Ihr Auto durch äußere Einflüsse beschädigt oder gestohlen wird, etwa bei Glasbruch, Wildunfällen, Brand, Sturm, Hagel oder Diebstahl.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkasko bietet den umfangreichsten Schutz. Sie deckt selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Auto ab und sichert zusätzlich gegen Vandalismus und Teilkaskoereignisse. Sie lohnt sich insbesondere für neuere oder höherwertige Fahrzeuge.

Richtiges Verhalten am Unfallort

Wie Sie sich unmittelbar nach dem Unfall verhalten, beeinflusst maßgeblich den Ablauf der Schadensregulierung. Wer ruhig und besonnen handelt, kann spätere Schwierigkeiten mit der Versicherung vermeiden.

Praktische Schritte:

  • Unfallstelle sichern (Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck)

  • Verletzten helfen und Rettungskräfte rufen

  • Polizei informieren, vor allem bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage

  • Beweise sichern: Fotos von Fahrzeugen, Kennzeichen, Spuren und Umgebung

  • Daten der Unfallbeteiligten austauschen (Name, Adresse, Versicherung, Kennzeichen)

Wichtig: Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse vor Ort. Selbst kleine Formulierungen können später als Geständnis ausgelegt werden und Ihre Ansprüche gefährden.

Unfall der Versicherung melden

Nach einem Unfall haben Sie als Halter oder Fahrer die Pflicht, den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung zu melden – am besten sofort, spätestens innerhalb von sieben Tagen. Prüfen Sie hierzu Ihre Vertragsbedingungen.

Für eine zügige Abwicklung sollten Sie folgende Informationen bereithalten:

  • Unfalltag, -zeit und -ort

  • Beschreibung des Hergangs

  • Daten der Beteiligten

  • Fotos und Zeugenaussagen

  • Polizeiliche Unfallnummer, wenn vorhanden

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, wenden Sie sich an die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sind Sie selbst der Verursacher, übernimmt Ihre eigene Haftpflicht den Schaden des anderen, während Ihre Vollkaskoversicherung gegebenenfalls Ihren eigenen Schaden abdeckt.

Ihre Rechte als Geschädigter

Als Geschädigter dürfen Sie den entstandenen Schaden von der gegnerischen Versicherung ersetzen lassen. Dabei steht Ihnen häufig mehr zu, als viele wissen.

Sie können folgende Kosten geltend machen:

  • Reparaturkosten oder Ersatz des Wiederbeschaffungswertes

  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

  • Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten

  • Wertminderung des Fahrzeugs

  • Abschlepp- und Standkosten

  • Schmerzensgeld bei Verletzungen

Sie haben das Recht, selbst zu entscheiden, wo und wie Ihr Fahrzeug repariert wird. Die gegnerische Versicherung darf keine Werkstatt vorschreiben. Auch ein unabhängiges Gutachten dürfen Sie selbst beauftragen – dessen Kosten muss die Versicherung übernehmen, wenn Sie keine Teilschuld tragen.

Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben

Haben Sie den Unfall selbst verschuldet, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Schäden der Gegenseite. Für den Schaden an Ihrem eigenen Auto kommt, je nach Vertrag, Ihre Vollkaskoversicherung auf.

Beachten Sie dabei:

  • Ihr Versicherungsbeitrag kann im Folgejahr steigen, weil Ihre Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft wird.

  • Kleinere Schäden sollten Sie prüfen, ob sie günstiger selbst bezahlt werden können.

  • Auch kleine Parkrempler oder Bagatellschäden müssen gemeldet werden – sonst droht im Ernstfall ein Verlust des Versicherungsschutzes.

Flucht vom Unfallort (Fahrerflucht) ist eine Straftat und führt in jedem Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Teilkasko oder Vollkasko – wo liegt der Unterschied?

Eine häufige Frage nach einem Unfall lautet: Zahlt die Teilkasko oder die Vollkasko?
Die Teilkasko deckt nur bestimmte Schadensarten ab, während die Vollkasko zusätzlich selbstverschuldete Unfälle absichert.

Die Teilkasko leistet beispielsweise bei:

  • Glasbruch

  • Wildunfällen

  • Brand und Explosion

  • Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung

  • Diebstahl oder Einbruch

  • Kurzschluss an der Fahrzeugverkabelung

Die Vollkasko ergänzt diese Liste um:

  • selbst verschuldete Unfälle

  • mutwillige Beschädigung (Vandalismus)

Ob sich der Aufpreis lohnt, hängt vom Fahrzeugwert und der Nutzung ab. Bei neuen Fahrzeugen oder Leasingautos wird die Vollkasko fast immer empfohlen.

Grobe Fahrlässigkeit und Alkohol – die großen Risiken

Viele Autofahrer unterschätzen, wie schnell Versicherungsleistungen gekürzt oder verweigert werden können. Das passiert immer dann, wenn die Versicherung von grober Fahrlässigkeit spricht.

Als grob fahrlässig gilt etwa:

  • Handy am Steuer

  • Überfahren einer roten Ampel

  • Fahren mit abgefahrenen Reifen oder defektem Licht

  • überhöhte Geschwindigkeit bei schlechten Sichtverhältnissen

Noch gravierender ist Alkohol am Steuer: Wer betrunken fährt, riskiert nicht nur Führerschein und Strafe, sondern verliert regelmäßig den Versicherungsschutz. Schon geringe Promillewerte können reichen, um eine Mitschuld oder vollständige Haftung zu begründen.

Unfall im Ausland – das sollten Sie wissen

Auch im Ausland schützt Sie Ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb der EU sowie in Ländern, die auf der grünen Versicherungskarte aufgeführt sind. Trotzdem gelten teils andere Abwicklungsregeln.

So sichern Sie sich ab:

  • Nehmen Sie immer den europäischen Unfallbericht mit.

  • Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und Zeugenaussagen.

  • Lassen Sie sich von der Polizei eine Unfallbescheinigung ausstellen.

  • Kontaktieren Sie nach der Rückkehr den deutschen Regulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung.

In manchen EU-Ländern fallen Entschädigungen niedriger aus als in Deutschland. Eine rechtliche oder fachliche Beratung kann helfen, Ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.

Wann sich rechtliche Unterstützung lohnt

Bei unklarer Schuldfrage, Personenschäden oder hohen Kosten ist anwaltliche Hilfe sinnvoll. Ein Anwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche korrekt erfasst und durchgesetzt werden.
Wenn Sie unverschuldet am Unfall beteiligt sind, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Anwaltskosten.

Der richtige Umgang mit Gutachten

Nach einem Unfall ist ein unabhängiges Kfz-Gutachten oft entscheidend. Es dokumentiert die Schadenshöhe, den Wiederbeschaffungswert, eventuelle Wertminderungen und kann vor Unterbewertungen durch Versicherungen schützen.
Sie können selbst wählen, welchen Gutachter Sie beauftragen – die gegnerische Versicherung darf Ihnen keine Person vorschreiben. Die Kosten für ein qualifiziertes Gutachten werden in der Regel übernommen, wenn Sie unverschuldet sind.

Fazit – Ihr Überblick für den Ernstfall

Ein Unfall ist immer ärgerlich, aber mit dem richtigen Wissen können Sie viel Stress und finanzielle Verluste vermeiden. Wichtig ist, ruhig zu bleiben, Beweise zu sichern und Ihre Rechte zu kennen.

Merken Sie sich:

  • Polizei und Versicherung zeitnah informieren

  • Keine Schuldeingeständnisse am Unfallort

  • Unabhängige Experten einschalten

  • Unterlagen und Fristen prüfen

  • Versicherungsschutz regelmäßig anpassen

Wenn Sie diese Punkte beachten, sind Sie im Ernstfall bestens vorbereitet und können darauf vertrauen, dass Ihre Ansprüche fair und vollständig reguliert werden.

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