Unfall im Ausland: Warum der Europäische Unfallbericht Ihr wichtigster Reisebegleiter ist
Die Koffer sind gepackt, die Stimmung ist großartig und das Urlaubsziel ist fast erreicht. Doch plötzlich passiert es: Ein unachtsamer Moment im Kreisverkehr in Frankreich, ein Auffahrunfall an einer roten Ampel in Italien oder ein Blechschaden auf dem Parkplatz in Spanien. Ein Autounfall ist ohnehin ein Schock – passiert er jedoch im Ausland, kommen schnell Sprachbarrieren, Unkenntnis der lokalen Gesetze und pure Überforderung hinzu.
Als Kfz-Sachverständiger erlebe ich nach den Sommer- und Urlaubsmonaten regelmäßig Mandanten, die völlig verzweifelt zu mir kommen. Häufig wurden vor Ort aus Unwissenheit falsche Dokumente unterschrieben oder wichtige Beweise vergessen. Das macht die spätere Schadensregulierung in Deutschland zu einem bürokratischen Albtraum.
Damit Ihnen das nicht passiert, gibt es ein unscheinbares, aber mächtiges Werkzeug: den Europäischen Unfallbericht. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten und warum dieses Dokument Ihre finanzielle Rettung sein kann.
Was ist der Europäische Unfallbericht überhaupt?
Der Europäische Unfallbericht (engl. European Accident Statement) ist ein standardisiertes Formular, das im Jahr 1972 von den europäischen Versicherungsverbänden eingeführt wurde. Das Geniale daran: Es ist in allen europäischen Ländern absolut identisch aufgebaut und inhaltlich deckungsgleich.
Egal, ob Sie die deutsche, die französische, die polnische oder die italienische Version vor sich haben – Feld Nummer 1 bis 15 enthalten überall exakt dieselben Fragen an exakt derselben Stelle. Das bedeutet: Wenn Ihr Unfallgegner kein Wort Deutsch spricht und Sie seine Landessprache nicht beherrschen, können Sie das Formular trotzdem problemlos gemeinsam ausfüllen. Sie lesen die Fragen auf Ihrem deutschen Formular ab und tragen die Daten in das Dokument des Gegners ein (oder umgekehrt).
Wichtig zu wissen: Der Europäische Unfallbericht ist kein Schuldanerkenntnis! Er dient rein der sachlichen Protokollierung des Unfallhergangs und der Erfassung der beteiligten Daten. Sie unterschreiben damit lediglich, dass die Angaben zum Unfallzeitpunkt und -ort korrekt sind.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Richtiges Verhalten direkt nach dem Unfall
Bevor es an das Ausfüllen des Berichts geht, hat die Sicherheit aller Beteiligten oberste Priorität. Halten Sie sich an die goldene Regel: Stoppen – Sichern – Helfen.
Unfallstelle absichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen (im Ausland gilt oft eine strenge Mitführ- und Tragepflicht für alle Insassen!) und das Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen.
Erste Hilfe leisten: Bei Verletzten sofort den Rettungsdienst unter der europaweiten Notrufnummer 112 verständigen.
Die Polizei rufen? In vielen Ländern kommt die Polizei bei reinen Blechschäden gar nicht mehr zur Unfallaufnahme. In manchen Ländern (z. B. in Osteuropa) ist die polzeiliche Aufnahme dagegen Pflicht, da Sie sonst ohne Polizeiprotokoll gar nicht mit dem beschädigten Auto ausreisen dürfen. Mein Rat: Bei unklarer Rechtslage, Personenschäden, hohem Sachschaden oder wenn der Unfallgegner sich weigert, Dokumente vorzuzeigen, ziehen Sie immer die Polizei hinzu.
Das Ausfüllen des Unfallberichts: Darauf müssen Sie achten
Sobald die Unfallstelle sicher ist, nehmen Sie den Europäischen Unfallbericht zur Hand. Am besten haben Sie das Formular als Durchschreibesatz zweifach im Handschuhfach liegen.
Die wichtigsten Pflichtfelder im Überblick:
Punkte 1–5 (Rahmendaten): Datum, Uhrzeit, Ort (Land/Ort/Straße), Verletzte (auch bei leichten Schmerzen eintragen!) und Sachschäden an anderen Gegenständen.
Punkte 6–9 (Beteiligte): Hier werden die Daten der Fahrzeughalter, der Fahrer (Führerscheinnummer prüfen!) und der Fahrzeuge (Kennzeichen und Herkunftsland) eingetragen.
Punkt 10 & 11 (Schadensdarstellung): Markieren Sie mit einem Pfeil den genauen Punkt des Erstaufpralls und beschreiben Sie die sichtbaren Schäden am Fahrzeug.
Punkt 12 (Die Kreuzchen-Liste): Das ist das Herzstück des Berichts. Hier sind 17 verschiedene Verkehrssituationen aufgeführt (z. B. "streifte ein anderes Fahrzeug", "wollte wenden", "fuhr auf"). Jeder Fahrer kreuzt die auf ihn zutreffenden Situationen an. Ganz wichtig: Unten muss die Gesamtzahl der gesetzten Kreuze eingetragen werden, damit nachträglich nichts manipuliert werden kann!
Punkt 13 (Die Skizze): Zeichnen Sie eine einfache Skizze des Unfallhergangs. Markieren Sie die Fahrtrichtungen der Fahrzeuge (A und B), den Straßenverlauf und eventuelle Verkehrszeichen (z. B. Stoppschild).
Punkt 15 (Die Unterschrift): Beide Fahrer müssen das Dokument unterschreiben. Erst durch die Unterschrift beider Parteien erhält das Dokument seinen hohen Beweiswert vor den Versicherungen. Danach wird der Durchschlag getrennt – jeder erhält ein Exemplar.
4 fatale Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten
Als Sachverständiger sehe ich immer wieder, dass Gutachten und Schadensregulierungen scheitern, weil am Unfallort Fehler gemacht wurden. Achten Sie auf folgende Punkte:
Niemals ein Dokument unterschreiben, das Sie nicht verstehen: Wenn der Unfallgegner ein eigenes, handgeschriebenes Protokoll in seiner Landessprache anfertigt, unterschreiben Sie es auf keinen Fall. Bestehen Sie konsequent auf dem Europäischen Unfallbericht.
Nachträgliche Änderungen sind tabu: Nach dem Trennen der Durchschläge darf auf dem Formular nichts mehr verändert oder hinzugefügt werden.
Falsche Kennzeichen notieren: Vertrauen Sie nicht blind den Angaben des Gegners. Schreiben Sie das Kennzeichen direkt vom Nummernschild ab und fotografieren Sie es. Achte Sie besonders bei ausländischen Lkw darauf, dass die Zugmaschine oft ein anderes Kennzeichen hat als der Anhänger – Sie benötigen für die Regulierung immer das Kennzeichen der Zugmaschine.
Keine Fotos machen: Der Unfallbericht ist gut, Bilder sind besser. Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven (Übersichtsfotos), Bremsspuren, die Beschädigungen an beiden Fahrzeugen und die Position der Autos zueinander vor dem Wegfahren.
Wie läuft die Schadensabwicklung in Deutschland ab?
Wieder zu Hause angekommen, müssen Sie den Schaden nicht mühsam mit einer Versicherung in Italien oder Frankreich abwickeln. Dafür gibt es den sogenannten Inlandsbeauftragten.
Jede ausländische Versicherung hat in Deutschland ein Partner-Versicherungsunternehmen, das den Schaden nach dem Recht des Unfalllandes abwickelt. Wer das in Ihrem Fall ist, erfahren Sie ganz einfach über den Zentralruf der Autoversicherer (Telefon: 0800 250 260 0 oder online). Dort nennen Sie das ausländische Kennzeichen, das Unfallland und das Unfalldatum, und Ihnen wird die deutsche Kontaktversicherung genannt.
An diese Versicherung übermitteln Sie Ihren Europäischen Unfallbericht, Ihre Fotos und das Gutachten Ihres Sachverständigen.
Mein Fazit und Sachverständigen-Tipp
Der Europäische Unfallbericht gehört in jedes Handschuhfach – und zwar im Original als Durchschreibesatz, nicht als einfacher Ausdruck aus dem Internet (denn beim Ausdrucken fehlt die wichtige Durchschreibefunktion für den Gegner). Sie erhalten das Formular kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung oder den großen Automobilclubs.
Sollten Sie nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub Unterstützung bei der Schadensbewertung, der Kommunikation mit dem Inlandsbeauftragten oder der Feststellung der Schadenshöhe an Ihrem Fahrzeug benötigen, stehe ich Ihnen als Kfz-Sachverständiger jederzeit zur Seite. Wir sorgen gemeinsam dafür, dass Sie trotz des Ärgers im Urlaub zu Ihrem Recht und Ihrem Geld kommen.